Die gesetzlichen Krankenkassen verwalten hoch sensible Daten ihrer Versicherten und haben neben dem Bundesdatenschutzgesetz diverse Auflagen im Umgang mit den Versichertendaten zu berücksichtigen, die sich auch aus dem Sozialgesetzbuch ableiten. Analysen zu personenbezogenen Daten im DWH
sind daher oft sehr kritisch zu bewerten.
Im Vortrag wird ein transparentes und optimiertes Verfahren für alle am Analyseprozess beteiligten Personen vorgestellt, das vor allem dem Analytiker ein Höchstmaß an Freiheiten in der Analytik erlaubt bei gleichzeitiger Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Dieses Verfahren wurde bei der DAK mit Unterstützung der Firmen SAS und accantec realisiert.
Vortrag zu gleichen Teilen fachlich und technologisch